Herbert Rung - Insolvenzrecht

ponedjeljak, 18. maj 2026.

Im Rahmen des Clubmeetings referierte Mag. Herbert Rung, Rechtsanwalt der Kanzlei Borowan & Rung Rechtsanwälte OG, über aktuelle Entwicklungen im österreichischen Insolvenzrecht. In seinem anschaulichen Vortrag erläuterte er, dass eine Insolvenz nicht zwangsläufig das Ende eines Unternehmens bedeuten müsse. Ziel sei vielmehr die Erhaltung und Sanierung, sofern rechtzeitig gehandelt werde. Anhand aktueller Zahlen – allein 6.587 Insolvenzen im Jahr 2024 – wurde aufgezeigt, welche Branchen besonders betroffen sind und welche typischen Ursachen wie Managementfehler, Liquiditätsengpässe oder externe Faktoren eine Rolle spielen. Besonderes Augenmerk legte er auf Warnsignale im Unternehmen sowie auf die Pflichten der Geschäftsführung.

Abschließend ging er auf Neuerungen durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 ein und betonte die Bedeutung eines strukturierten Vorgehens.

„Wer rechtzeitig reagiert und ein tragfähiges Konzept hat, kann über ein Sanierungsverfahren einen Neustart erreichen.“

Herbert Rung mit Präsident Erfried Bäck (v.l.)