Im Rahmen des Clubmeetings referierte Mag. Herbert Rung,
Rechtsanwalt der Kanzlei Borowan & Rung Rechtsanwälte OG, über aktuelle
Entwicklungen im österreichischen Insolvenzrecht. In seinem anschaulichen
Vortrag erläuterte er, dass eine Insolvenz nicht zwangsläufig das Ende eines
Unternehmens bedeuten müsse. Ziel sei vielmehr die Erhaltung und Sanierung,
sofern rechtzeitig gehandelt werde. Anhand aktueller Zahlen – allein 6.587
Insolvenzen im Jahr 2024 – wurde aufgezeigt, welche Branchen besonders
betroffen sind und welche typischen Ursachen wie Managementfehler,
Liquiditätsengpässe oder externe Faktoren eine Rolle spielen. Besonderes
Augenmerk legte er auf Warnsignale im Unternehmen sowie auf die Pflichten der
Geschäftsführung.
Abschließend ging er auf Neuerungen durch das Betrugsbekämpfungsgesetz
2025 ein und betonte die Bedeutung eines strukturierten Vorgehens.
„Wer rechtzeitig reagiert und ein tragfähiges Konzept
hat, kann über ein Sanierungsverfahren einen Neustart erreichen.“